Corona-Soforthilfe in NRW: Gehen Sie kurzfristig gegen den Rückholbescheid vor!

Liebe IDENITCA-Partner,

haben Sie im Frühjahr 2020 in Nordrhein-Westfalen Corona-Soforthilfe bezogen und wurden später zur teilweisen Rückzahlung aufgefordert? Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat nun in drei Verfahren entschieden, dass diese Rückholbescheide des Landes NRW rechtswidrig sind, da sich die Anspruchskriterien erst im Nachhinein geändert haben. 

Für alle, die gegen den Rückzahlungsbescheid keinen Widerspruch eingelegt haben, gibt es deshalb jetzt gute Chancen, sich das Geld zurückzuholen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens stellen. Dieser Antrag muss allerdings bis spätestens 15. November bei der zuständigen Behörde (in NRW sind das beispielsweise die Bezirksregierungen) eingegangen sein. Wenden Sie sich diesbezüglich kurzfristig an Ihre Rechtsanwaltskanzlei oder unter 0800/2433684 ans IDENTICA Service-Center. Wir stellen dann für Sie den Kontakt zu einem unserer Anwälte her. 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr IDENTICA Service-Center