Abmahnung vermeiden: Stellen Sie jetzt Ihre Website um!
Derzeit bricht eine Welle von Abmahnungen über deutsche Firmen herein: Es geht dabei um die problematische Einbindung von kostenfreien Google-Schriften auf Unternehmenswebsites. Der Hintergrund: Das Landgericht München I hat geurteilt, dass die sogenannte „Remote-Einbindung“ von Google-Schriften rechtswidrig ist. Denn dadurch werden unbemerkt Nutzerdaten an Google übermittelt – und das widerspricht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seitdem nutzen immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien das Urteil gezielt, um Schadenersatz zu fordern. Da Sie als Webseitenbetreiber für den Schutz der Daten verantwortlich sind, sind Sie auch diejenigen, die bei DSGVO-Verstößen haften.
Stellen Sie Ihre IDENTICA Partnerseite um!
Diejenigen unter Ihnen, die Ihre Website bereits auf die neue IDENTICA Partnerseite umgestellt haben, können jetzt aufatmen: Die neue Website ist nämlich nach den aktuellen DSGVO-Richtlinien angelegt. Arbeiten Sie hingegen noch mit der alten Website, sollten Sie dringend handeln und auf die neue Seite wechseln. Sollten Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte unter 0800/2433684 an das IDENTICA Service-Center. Dort hilft man Ihnen gerne bei der Umstellung.