LKW-Maut - Ausnahmen für Handwerker
Liebe IDENTICA Partner,
ab Juli 2024 gilt auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Die gute Nachricht: Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit – wenn das Fahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen hat.
Diese Handwerkerausnahme gilt für Fahrten zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die zur Erbringung eigener Dienst- oder Werkleistungen erforderlich sind, und/oder für die Beförderung handwerklicher Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt, bearbeitet oder repariert werden. Die Befreiung gilt auch für unmittelbar damit zusammenhängende Leerfahrten und Rückfahrten.
Die Handwerkerausnahme gilt jedoch nicht für Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten sowie für Transporte für Dritte und für Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden.
Am besten registrieren Sie Ihr Unternehmen und die Fahrzeuge, die unter die Ausnahmeregelung fallen, vorab auf der Internetseite von Toll Collect. So können Sie die Kontrollen durch den Mautkontrolldienst und eventuelle Verwaltungsverfahren minimieren. Der Dienstleister stellt allen registrierten Handwerksbetrieben mit betroffenen Fahrzeugen Bordgeräte zur automatischen Mauterhebung kostenlos zur Verfügung. Der kostenpflichtige Einbau erfolgt in einer der 1.300 Servicepartnerwerkstätten.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an info@identica.de oder unter 0800 2433684 bei uns.
Ihr IDENTICA Service-Center