Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: keine Panik!

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: keine Panik!

Haben Sie in Ihrem Betrieb schon ein System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt? Wenn nicht: Keine Panik! Hier die wichtigsten Infos zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassungspflicht und wie Sie als K&L-Betrieb sich jetzt schon auf das zu erwartende neue Gesetz vorbereiten können. 

Worum geht es?
Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 sind Firmen laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die geleisteten Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten vollständig und exakt zu erfassen – und nicht nur Überstunden und Wochenendarbeit, wie bisher. 

Was ist das Problem?
Das BAG leitet das Urteil aus einem Absatz im Arbeitsschutzgesetz ab, der Arbeitgeber ganz allgemein zu Gesundheitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Zur Erfassung der Arbeitszeiten enthält der Absatz aber keine Details. Ein entsprechendes Gesetz mit genaueren Vorgaben steht noch aus. Deshalb ist derzeit unklar, wie genau die Arbeitszeiterfassung in der Praxis umgesetzt werden soll. Muss das einzuführende System ein elektronisches System sein oder tut es auch ein handschriftlicher Stundenzettel? Welche weiteren konkreten Anforderungen muss das „Erfassungssystem“ erfüllen? Wird die Verpflichtung für alle Branchen und Betriebsgrößen gelten oder wird es Einschränkungen geben usw.? Alles Punkte, die noch zu klären sind. 

Was passiert als nächstes? 
Das Bundesarbeitsministerium wird ein Gesetz vorbereiten, das die Arbeitszeiterfassungspflicht genauer regelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, Lösungen finden zu wollen, „die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind“. Bis wann das passieren wird, ist allerdings offen. Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern haben zum Beispiel noch nicht stattgefunden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat aber bereits verlauten lassen, sich gegenüber der Politik dafür einzusetzen, dass eventuell drohende Bürokratielasten vor allem für kleine und mittlere Handwerksbetriebe möglichst geringgehalten werden sollen.

Was müssen Sie jetzt tun? 
Bis das neue Gesetz erlassen wurde, befinden wir uns in einem rechtlichen Schwebezustand. Die Arbeitszeiterfassung zählt offenbar zum Bereich Gesundheitsschutz, zu dem Arbeitgeber verpflichtet sind. Gleichzeitig gibt es weder konkrete Vorgaben noch sind bei Verstößen bislang Sanktionen vorgesehen. Das heißt: Wer die tägliche Arbeitszeit seiner Angestellten noch nicht erfasst, hat derzeit noch keine Strafen zu befürchten. Klar ist aber: Ein entsprechendes Gesetz mit genaueren Vorgaben wird kommen. Angesichts der bestehenden Unklarheiten raten wir Ihnen dennoch dazu, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und nicht in Systeme zu investieren, die möglicherweise später die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Warten Sie dazu die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bzw. die Urteilsbegründung des BAG ab. Sobald sich Neuerungen ergeben, informieren wir Sie darüber und geben Ihnen eine Übersicht über mögliche Systeme. 

Wie sollten Sie sich trotzdem schon vorbereiten?
Sobald das entsprechende Gesetz erlassen wird, werden Sie sich – üblicherweise im Rahmen einer bestimmten Übergangsfrist – für ein passendes Zeiterfassungssystem entscheiden müssen. Es gibt schon heute zahlreiche Anbieter für elektronische Systeme auf dem Markt, die Lösungen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen anbieten. Nutzen Sie die Einführung der Zeiterfassungspflicht dazu, um bestimmte Abläufe in Ihrem Betrieb zu hinterfragen und ggf. zu optimieren! Klären Sie dazu schon jetzt Ihre persönlichen Anforderungen – das wird Ihnen später bei der Auswahl des für Ihren Betrieb passenden Systems helfen. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:  

1. Welches Ziel wollen Sie mit der Zeiterfassung erreichen? 
a.    Alle arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen
b.    Zusätzlich die Mitarbeiterabrechnung direkt an erfasste Arbeitszeiten koppeln
c.    Zusätzlich für Kundenaufträge erfasste Arbeitszeiten beim Kunden abrechnen

2. Arbeiten Ihre Angestellten ausschließlich vor Ort im Betrieb oder muss das Zeiterfassungssystem es erlauben, dass sich einige von Ihnen hin und wieder auch von außerhalb „einstempeln“?

3. Welche technischen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen werden, falls nur elektronische Lösungen zur Zeiterfassung zugelassen werden? Verfügen beispielsweise alle Mitarbeitenden über ein Smartphone, um eine Zeiterfassungsapp nutzen zu können, oder müssen Sie eine andere Lösung finden, zum Beispiel eine digitale Stempeluhr, die Sie vor Ort installieren?

Halten Sie sich über die Entwicklungen auf dem Laufenden!
Sobald die rechtliche Lage klar ist, müssen Sie handeln. Halten Sie sich deshalb über die Entwicklungen in der Sache auf dem Laufenden und verfolgen Sie dazu auch unsere Newsletter. Wir werden Sie darüber informieren, wie Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und die Vorgaben gleichzeitig dazu nutzen, Abläufe in Ihrem Betrieb zu optimieren.