Kassenregelung zum 01.01.2020

Liebe IDENTICA Partner!
 
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Seither herrscht Verwirrung. Bonpflicht, zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, dazu Fristen und Ausnahmeregelungen.

Grundsätzlich gilt: Kassensysteme müssen den aktuellen Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Die Verwendung offener Ladenkassen bleibt weiterhin möglich. Die derzeit veröffentlichten Informationen über Pflichten, Fristen und Ausnahmen sind allerdings sehr unterschiedlich. Um Ihnen einen ausführlichen Einblick in die Thematik zu geben, empfehlen wir die „Handreichung des ZKF für Handwerksbetriebe“.

Ihr Steuerberater liefert Ihnen dazu individuelle Hinweise auf ggf. notwendige betriebliche Maßnahmen. Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung bieten zudem die meisten Hersteller von Kassensystemen.

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