Was Sie über das neue EuGH-Urteil wissen sollten!

Liebe IDENTICA Partner!
 
Laut einem aktuellen Urteil soll die Zeiterfassung in der EU für Arbeitgeber Pflicht werden - jedoch hat dieses noch keine direkten Auswirkungen auf Arbeitgeber.

Beachten Sie deshalb, dass es zur Zeit noch nicht notwendig ist sich ein System zur Zeiterfassung anzuschaffen!

Die Bundesregierung ist zunächst in der Pflicht die Vorschrift im Gesetzesentwurf umzusetzen. Dies könnte in Form einer Änderung des Arbeitszeitgesetztes oder einer begleitenden Verodnung geschehen.

Aktuell gibt es keinen Handlungsdruck zur Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter, da sich die Rechtslage noch nicht geändert hat. Eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeiten gibt es derzeit nicht.

Gerne können Sie sich bei Fragen an unseren IDENTICA Anwalt wenden. Kontaktieren Sie dazu das Service-Center, damit das Anliegen weitergeleitet werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr IDENTICA Service-Center